Patientenverfügung
Das Gebot zum Schutz des Lebens und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen können in schweren Krankheitsphasen miteinander in Konflikt geraten.
Die Patienten Verfügung wird zur Verbesserung der Entscheidungsfindung idealerweise durch einen vorzeitig bestellten Betreuer ergänzt, der die Interessen des Betroffenen gegenüber dem Arzt vertritt.
Neben dem praktischen Nutzen ist die Patienten Verfügung aber auch ein Mittel zur Eröffnung von Gesprächen zwischen Patienten, Angehörigen und Ärzten über ein häufig verdrängtes Thema der eigenen Lebensgrenze. (Quelle Ärztekammer Niedersachsen)
Gerne beraten wir Sie zum Thema Patienten Verfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht.
Für den Fall, dass sich Patienten selbst krankheitsbedingt nicht mehr adäquat mitteilen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorausbestimmung der gewünschten medizinischen Behandlung. Ausgangspunkt für Regelungen in Gesundheitsangelegenheiten ist die Frage nach einer Vertrauensperson. Für die Auswahl und die Bestellung einer Vertrauensperson kommen zwei Vorsorgeinstrumente in Betracht:
- Die Vorsorgevollmacht, mit der der Patient selbst eine Vertrauensperson zu seinem Vertreter (Bevollmächtigten) in Gesundheitsangelegenheiten bestellt. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgebers widerrufen werden.
- Die Betreuungsverfügung, mit der der Patient das Betreuungsgericht bittet, die von ihm vorgeschlagene Vertrauensperson zu seinem Vertreter (Betreuer) in Gesundheitsangelegenheiten zu bestellen. Die Betreuungsverfügung gilt für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss, weil der Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.
Die Patientenverfügung (im Sinne der Definition des § 1901 a Abs. 1 Satz 1 BGB), vom Patienten schriftlich verfasst, mit der er selbst in bestimmte ärztliche Maßnahmen, die nicht unmittelbar bevorstehen, sondern erst in Zukunft erforderlich werden können, im Vorhinein einwilligt oder diese untersagt. Sie muss daher konkrete Festlegungen für bestimmte beschriebene Situationen enthalten. Diese Erklärung ist für andere verbindlich.
Es gibt eine Fülle von Mustern für Vorsorgevoll machten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Hier finden Sie eine Auswahl an seriösen Quellen für Formulare:
- Ärztekammern: http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/muster-formulare/
- Justizministerien (z. B. http://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html
- Kirchen (https://www.ekd.de/Christliche-Patientenvorsorge-15454.htm oder http://www.katholisch.de/aktuelles/dossiers/die-letzten-dinge-regeln/vorsorgen-fur-die-letzte-stunde
Ob im Einzelfall ein Formular benutzt wird und wenn ja welches, sollte der Patient entscheiden, denn diese Muster bringen unterschiedliche Wertvorstellungen zum Ausdruck, die sich beispielsweise in den Empfehlungen zur Reichweite einer Patientenverfügung niederschlagen. Inhaltlich sind zum einen regelmäßig Aussagen zu den Situationen enthalten, für die sie gelten sollen. Zum anderen wird auf bestimmte ärztliche Maßnahmen, die in bestimmten Situationen angezeigt sind oder unterbleiben sollen, abgestellt. Daher erscheint es sinnvoll, die in den Formularen angegebenen Maßnahmen und Situationen mit den eigenen Wertvorstellungen und Behandlungswünschen zu vergleichen.
Sorgen Sie vor für den "Fall der Fälle". Entscheiden Sie, bevor für Sie entschieden werden muss!
Ihr Praxisteam